Unternehmerische Menschen aufgepasst. Die LAG Uckermark ruft zum 2. Auswahlverfahren für LEADER-Fördermittel im Jahr 2016 auf.

Wer ein Vorhaben in den Bereichen

  • Daseinsvorsorge
  • regionale Produkte und Wertschöpfung
  • nachhaltiger Tourismus

plant, dass die regionale Entwicklung in der Uckermark z.B. durch Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt, der kann eine Förderung beantragen. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren (Projektwettbewerb und offizielles Antragsverfahren), in dem hier vor Ort durch die Lokale Aktionsgruppe entschieden wird, wer die zur Verfügung stehenden Fördermittel für ländliche Entwicklung erhalten soll. Grundlage sind die regionale Entwicklungsstrategie (RES), die aktuelle LEADER-Richtlinie sowie einheitliche Projektauswahlkriterien, nach denen jedes eingereichte Projekt bewertet wird.

Hier können Sie alle Informationen zum Projektwettbewerb downloaden:

Zur Information: Der nächste Stichtag wird erst im Jahr 2017 sein.