Die LAG Uckermark ruft zum ersten Auswahlverfahren für LEADER-Fördermittel im Jahr 2017 auf. Stichtag zur Teilnahme ist der 06. Februar 2017. Das zur Verfügung stehende Budget beträgt 5 Mio. €. Projektträger mit Vorhaben aus den Bereichen Daseinsvorsorge, regionale Produkte und Wertschöpfung sowie Nachhaltiger Tourismus können sich beteiligen.
Wichtig ist es, dass das Vorhaben die regionale Entwicklung z.B. durch Schaffung von Arbeitsplätzen, unterstützt.
Bei der LEADER-Förderung handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren (Projektwettbewerb und offizielles Antragsverfahren), in dem hier durch Akteure vor Ort entscheiden wird, wer die zur Verfügung stehenden Mittel für ländliche Entwicklung erhalten soll. Dabei richtet sich die LAG nach der regionalen Entwicklungsstrategie (RES), der aktuellen LEADER-Richtlinie sowie einheitlichen Projektauswahlkriterien, nach denen jedes Projekt bewertet wird.
Alle Informationen zum Projektwettbewerb:
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vorher mit dem Regionalmanagement in Verbindung zu setzen, um die Fördervoraussetzungen prüfen zu lassen. Es berät und unterstützt Projektträger bei der Vorbereitung zur Teilnahme am Wettbewerb.