Nicht immer sind es die ganz großen Investitionen, die das Dorfleben bereichern. Manchmal fehlen nur ein paar Eigenmittel, um eine kleine Idee mit großer Wirkung umzusetzen. Aus diesem Grund ruft die LAG Uckermark hiermit auf, Projektvorschläge für den AKTIONSPLAN „Kleine Lokale Initiativen“ einzureichen! Ziel ist es, das Engagement lokaler Akteure und kleine Vorhaben lokaler Initiativen, die einen Beitrag zur sozialen Entwicklung im ländlichen Raum leisten, zu unterstützen. Es werden Vorhaben gesucht, die folgende Hauptziele berücksichtigen:

– Verbesserung der lokalen Infrastruktur

– Stärkung der dörflichen Gemeinschaft / Verbesserung des sozialen Zusammenhalts

– Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements / Beteiligung der Bevölkerung

– Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe für eine / mehrere Zielgruppen

Gefördert werden kleine Maßnahmen in kleinteiligen lokalen Initiativen (bis zu einem Projektvolumen i.H.v. 10.000,00 EUR), die dem Gemeinwohl dienen und zur sozialen Entwicklung auf dem Land beitragen. Die Förderung beträgt maximal 5.000 EUR pro lokaler Initiative. Die LAG kann max. 50.000 EUR pro Jahr zur Umsetzung von Kleinen lokalen Initiativen einsetzen und übernimmt die Antragstellung sowie Abrechnung für die Umsetzung dieser Vorhaben. Es wird eine Durchführungsvereinbarung zwischen der LAG Uckermark und jedem Kleinprojektträger abgeschlossen.

Stichtag für die Einreichung der Projekte:  01. Juni 2018

Der Aufruf orientiert sich in seiner inhaltlichen Ausrichtung an den Schwerpunkten der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der LAG Uckermark.

Wie kann man sich an dem Verfahren beteiligen?

Im 1. Schritt senden Sie Ihr vollständig ausgefülltes Projektblatt sowie -wenn möglich- 1-3 Bilder bis zum Stichtag an die regionalen Ansprechpartner des Regionalmanagements:

a) 1 Exemplar per E-Mail (Word-Datei)
b) 1 Exemplar ausgedruckt und unterschrieben per Post an: LAG Uckermark e.V, Grabowstr.18, 17291 Prenzlau.

Alle fristgerechten und vollständig eingereichten Vorschläge werden der LAG- Mitgliederversammlung am 26. Juni 2018 zur Bewertung und Bildung einer Rangfolge vorgelegt. Die Bewertung erfolgt anhand von eigenständigen Projektauswahlkriterien. Die Projekte mit den höchsten Punktzahlen (bis zur Ausschöpfung der max. möglichen Fördermittel) sind dann Teil des Aktionsplanes „Kleine Lokale Initiativen“ 2018 der LAG Uckermark. Förderung und Umsetzung soll bis zum 30. Mai 2019 erfolgen.

Unterlagen zum Projektauswahlverfahren:

Die Mitarbeiter des Regionalmanagements in den Teilregionen Uckermärkische Seen, Uckerregion und Unteres Odertal unterstützen gern und stehen für Auskünfte & Beratungen im Vorfeld jederzeit gern zur Verfügung.