Wir läuten schon heute das neue LEADER-Jahr ein! Die LAG-Mitgliederversammlung hat am 30. November 2017 beschlossen, welche Projektauswahlverfahren in 2018 stattfinden werden. Aus diesem Grund starten wir bereits heute das 1. Auswahlverfahren für das Jahr 2018.

Bis zum 18. Februar 2018 können Ideenträger ihre Vorhaben aus den Bereichen Daseinsvorsorge, Regionale Produkte und Wertschöpfung sowie Nachhaltiger Tourismus bei der LAG Uckermark einreichen, um sich für eine Förderung aus Mitteln der ländlichen Entwicklung (LEADER) zu bewerben.

Für diesen ersten Wettbewerb 2018 wird ein Budget i. H. v. 800.000,00 EURO zur Verfügung gestellt.

Bei der LEADER-Förderung handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren (Projektwettbewerb und offizielles Antragsverfahren), in dem durch Akteure vor Ort entschieden wird, wofür die zur Verfügung stehenden Fördermittel für ländliche Entwicklung ausgegeben werden sollen. Bei der Auswahl ist die LAG Uckermark an die regionale Entwicklungsstrategie (RES), die aktuelle LEADER-Richtlinie sowie an einheitliche Projektauswahlkriterien gebunden, nach denen jedes Projekt bewertet wird.

Die Ansprechpartner in den Teilregionen stehen im Vorfeld für eine Erstberatung, für die Prüfung der Fördervoraussetzungen und die Unterstützung bei der Vorbereitung  zur Teilnahme am Wettbewerb zur Verfügung. Nutzen Sie die Zeit vor Ablauf der Frist, um mit dem Regionalmanagement in Kontakt zu treten!

Alle Informationen zum Projektwettbewerb:

–> Hier geht’s zu den Beispielprojekten bzw. den Projektlisten der vergangenen Jahre.