„Anträge auf Förderung nach Teil E (Nr. 2.5) der o.g. Richtlinie können vom 1. Januar bis 31. März 2022 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eingereicht werden. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt auf der Grundlage landesweit einheitlicher Projektauswahlkriterien – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – und der Prioritätensetzung durch die Regionen.“

weitere Informationen unter Förderung LEADER | MLUK (brandenburg.de)