Die Lokale Aktionsgruppe Uckermark ruft zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie zum vorerst letzten Projektauswahlverfahren für LEADER-Fördermittel in der Förderperiode 2014-2020 auf!

Gesucht werden nachhaltige Ideen aus den Bereichen
• Daseinsvorsorge im demografischen Wandel
• Regionale Produkte & Wertschöpfung
• Nachhaltiger Tourismus
die einen positiven Beitrag für die ländliche Entwicklung in der Uckermark leisten und damit längerfristig z.B. Arbeitsplätze schaffen. Private als auch kommunale Vorhabenträger können sich um eine Förderung bewerben. Voraussetzung ist die Einordnung des Vorhabens in die gültige LEADER-Richtlinie sowie die Teilnahme am Auswahlverfahren, das die Projekte mit dem höchsten Mehrwert für die Region zur Förderung vorschlägt.

Stichtag für die Einreichung der Projekte: 15. März 2020

Die Höhe des durch die LAG festgelegten Budgets für dieses Auswahlverfahren beträgt 1.250.000,00 EUR. Hierbei handelt es ich um das rechnerisch noch verbleibende Restbudget der LAG Uckermark. Ein weiteres Auswahlverfahren ist deshalb nicht geplant. Gegebenenfalls freiwerdende Mittel aus früheren Projektauswahlrunden werden im Auswahlverfahren berücksichtigt. Dies wird auf der Webseite der LAG vor dem Termin der Mitgliederversammlung, welche über das Auswahlverfahren beschließt, veröffentlicht. Über das Verfahren des Einsatzes der nach diesem Termin freiwerdenden Mittel (z.B. Nachrücker aus der beschlossenen Rangfolge) erfolgt eine Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des MLUK und der ELER-Verwaltungsbehörde des Landes Brandenburg.

Wie kann man sich beteiligen?
Im 1. Schritt senden Sie nach einer Erstberatung durch das zuständige Regionalmanagement und gegebenenfalls einen Vor-Ort-Termin Ihr vollständig ausgefülltes Projektblatt sowie mind. 1-3 aussagekräftige Bilder zum Projektstandort / Projektinhalt (im jpg-Format) bis zum Stichtag an die Lokale Aktionsgruppe Uckermark, die im April aufgrund einheitlicher Projektauswahlkriterien die Ideen mit dem höchsten Mehrwert für die Uckermark auswählt. Nur die Projekte, die in der Rankingliste innerhalb des Budgetrahmens liegen, erhalten ein positives Votum.

Im 2. Schritt muss auf Basis des positiven Votums ein formeller Antrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung eingereicht werden. Mit der Umsetzung des zu fördernden Projektes darf erst nach einer offiziellen Bewilligung begonnen werden.

Teilnahmeunterlagen zum Download

 

Bei Interesse an einer Erstberatung oder weitergehenden Informationen steht das Regionalmanagement in den Teilregionen jederzeit gern zur Verfügung.