Die Lokale Aktionsgruppe Uckermark (LAG) ruft zu einem weiteren Projektauswahlverfahren für LEADER-Fördermittel auf!

Für das Jahr 2022 wurden der LAG wiederum 1,5 Mio. EUR EU-Mittel zur Unterstützung von Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raumes bereitgestellt. Die Projektauswahlverfahren sind auch im Übergangsjahr bis zum Beginn der neuen Förderperiode in 2023 entsprechend dem bisherigen Vorgehen durch die LAG durchzuführen. Im Rahmen des aktuellen Projektauswahlverfahrens werden  Einzelvorhaben mit einer Fördersumme von bis zu 500.000 EUR in folgenden Handlungsfeldern unterstützt:

o Daseinsvorsorge im demografischen Wandel
o Regionale Produkte & Wertschöpfung
o Nachhaltiger Tourismus

Wer mit der Umsetzung seiner Idee in einem dieser Bereiche einen positiven Beitrag für die nachhaltige, ländliche Entwicklung in der Uckermark leistet und damit z.B. längerfristig Arbeitsplätze schafft, kann sich um eine Förderung bewerben. Voraussetzung ist die Einordnung des Vorhabens in die gültige LEADER-Richtlinie sowie die Teilnahme am Auswahlverfahren, das die Projekte mit dem höchsten Mehrwert für die Region zur Förderung vorschlägt.

Stichtag für die Einreichung der Projekte: 15. Januar 2022

Die Höhe des durch die LAG festgelegten Budgets für dieses Auswahlverfahren beträgt 1.500.000,00 EUR.

Wie kann man sich beteiligen?
Im 1. Schritt senden Sie nach einer Erstberatung durch das zuständige Regionalmanagement Ihr vollständig ausgefülltes Projektblatt (siehe Anhang oder zum Download unter www.lag-uckermark.de) sowie mind. 1-3 aussagekräftige Bilder (jpg-Format) zum Projektstandort / Projektinhalt bis zum Stichtag an die LAG:
– 1x digital
– 1x mit Originalunterschrift postalisch an: LAG Uckermark e.V, Diesterwegstr. 6, 17291 Prenzlau
Bei fristgerechter und vollständiger (!) Einreichung, erhält der Projektträger die Möglichkeit, sein Vorhaben im Februar 2022 vor den Mitgliedern der jeweiligen regionalen Arbeitskreise vorzustellen. Hier besteht a) die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches mit anderen regionalen Akteuren und bietet sich b) die Chance, das Projekt weiter zu entwickeln bzw. neue Erkenntnisse bei der Umsetzung des Vorhabens zu berücksichtigen.
Alle eingereichten Projekte werden danach der LAG- Mitgliederversammlung zur Bewertung und Bildung einer Rangfolge vorgelegt. Die Bewertung erfolgt anhand von einheitlichen Projektauswahlkriterien. Die Projekte mit den höchsten Punktzahlen erhalten (bis zur Ausschöpfung des veröffentlichten Budgets) eine positive Stellungnahme der LAG. Mit dieser Stellungnahme kann im 2. Schritt innerhalb von 6 Monaten der formale Fördermittelantrag an die Bewilligungsbehörde in Prenzlau gestellt werden.

Hier finden Sie die Informationen zum LEADER-Förderprogramm, dem Wettbewerbsaufruf und den Teilnahmebedingungen:

 

Das Regionalmanagement der Lokalen Aktionsgruppe Uckermark e.V. steht für Rückfragen und Erstberatungen jederzeit gern telefonisch oder online zur Verfügung. Vor-Ort-Termine können aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens nur eingeschränkt realisiert werden.